Subventionen
Für Subventionen ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde zuständig. In einigen Fällen rechnen die Gemeinden direkt mit der Stiftung Tagesheime Allschwil ab, sodass eine entsprechende Gutschrift auf der Monatsrechnung erfolgt. Subventionen können jedoch nur dann weitergegeben werden, wenn uns die Gemeinde dies schriftlich bestätigt hat. Unabhängig von Subventionszahlungen bleibt der Monatsbeitrag in voller Höhe geschuldet.
Weitere Informationen der Gemeinde Allschwil finden Sie hier…
Unser untenstehendes Factsheet informiert Sie über die Handhabung der Subventionen der Gemeinde Allschwil bei der Stiftung Tagesheime Allschwil. Bitte beachten Sie, dass die ersten beiden Monatsrechnungen in voller Höhe zu begleichen sind und die Subventionen der Gemeinde erst ab der dritten Monatsrechnung in Abzug gebracht werden. Sollten Sie für die ersten beiden Monatsrechnungen ein Darlehen benötigen, senden Sie uns den Darlehensantrag ausgefüllt und mit den notwendigen Unterlagen sowie mit Originalunterschrift zu. Ein allfälliges Guthaben am Ende der Betreuungszeit wird Ihnen selbstverständlich zurückerstattet.